
Mit Theorie der Doppelpfändung wird die in der Rechtsprechung vertretene Theorie bezeichnet, dergemäß der Gläubiger bei Anwartschaftsrechten um ein Pfändungspfandrecht an der Sache zu bekommen zunächst im Wege der Forderungspfändung das Anwartschaftsrecht pfänden lassen muss, um dann nach (von ihm herbeigeführten) Bedingungseintritt im Weg...
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